Unfallschaden beim Auto? – Eigener Kfz Gutachter lohnt sich auf jeden Fall

Wenn Sie einen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug haben, kommt es leider oft zu einem Streit mit Ihrer Kfz-Versicherung, um den Kaskoschaden angemessen erstattet zu bekommen. Oder Sie warten auf das Geld der gegnerischen Haftpflichtversicherung und müssen auf das Gutachten des gegnerischen Gutachters vertrauen. Hier ist es aber eben nicht ratsam, auf die Gutachter der gegnerischen Versicherung oder der eigenen Kaskoversicherung zu vertrauen. Im Gegenteil – natürlich sind die Gutachter im Auftrag der Versicherung tätig und werden im Zweifel den Schaden möglichst so taxieren, dass die Versicherung wenig an Sie zahlen muss. Diesem Problem können Sie mit einem eigenen KFZ Gutachter in Hamburg begegnen, der sich für Sie meist lohnen dürfte.

Rechtsprechung auf Ihrer Seite

Es ist Ihr gutes Recht, selbst einen freien Sachverständigen im Schadenfall mit der Begutachtung zu beauftragen. Der BGH hat in einem Musterfall bereits das Gutachten des im Auftrag der Versicherung tätigen Gutachters verworfen und dem Versicherten das Recht zuerkannt, einen eigenen Gutachter zu bestellen, der in dem Fall einen höheren Schadenswert taxiert hat. Ein eigener Gutachter ist eher auf Ihrer Seite, aber mindestens neutral, weil er nicht von der Versicherung, die den Schaden erstatten muss, wirtschaftlich abhängig ist. Somit ist eher die Garantie gegeben, dass der Schaden im Gutachten neutral und objektiv bewertet wird. Es geht auch darum, dass zum Beispiel ein realistischer Marktwert Ihres Autos zur Grundlage genommen wird. Natürlich ist es immer im Interesse der Versicherung, dass dieser Wert möglichst gering angesetzt wird. Wenn die Versicherung einen eigenen Mitarbeiter als Gutachter schickt, ist es natürlich ganz wichtig, dass Sie das Gutachten nicht anerkennen und auf einem eigenen Gutachter bestehen. Denn der Mitarbeiter der Versicherung ist nicht nur wirtschaftlich von dieser abhängig, sondern steht sogar in einem rechtlichen Weisungsverhältnis zu der Versicherung. Somit kann er gar nicht objektiv und neutral sein – die Versicherung ist nun einmal sein Arbeitgeber.

Kostenfrage für Gutachter auch eindeutig

Sie müssen sich auch keine Sorgen um die Kosten des Gutachtens machen. Wenn ein Schaden vorliegt, der nicht unter die Bagatellgrenze fällt, haben Sie einen Rechtsanspruch auf einen eigenen Gutachter, für dessen Beauftragung dann auch die gegnerische Versicherung kostenmäßig aufkommen muss. Sie haben hier folglich kein Kostenrisiko. Als Richtschnur sollten Sie für die Klassifizierung als Bagatellschaden einen Richtwert von 500-900 Euro ansetzen. Bis zu dieser Grenze kann es sein, dass Sie auf den Kosten eines eigenen Gutachters sitzen bleiben. Außerdem sollten Sie nur einen Gutachter bestellen, der auch als freier Sachverständiger zugelassen ist. Es ist kein geschützter Berufsbegriff mit Vereidigung, daher ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband hilfreich. Und auch ein Abschluss als Ing. oder ein Kfz Meisterbrief spricht dafür, dass Ihr Gutachter auch vor Gericht notfalls anerkannt wird. Übrigens – wenn Sie eine Mitschuld an dem Unfall trifft, müssen Sie damit rechnen, dass Sie sich an den Gutachterkosten beteiligen müssen.