Im Juni hat die Bundesregierung die Reisewarnung für fast ganz Europa aufgehoben. In einzelnen Länder kommt es aber noch zu Verzögerungen (Stand: 4. Juli 2020). Es gibt darüber hinaus Besonderheiten bei einzelnen Staaten.

Reisen nach Skandinavien

In Finnland gilt noch bis zum 14. Juli eine Einreisesperre. Norwegen lässt zwar schon Reisende aus der EU und dem EWG-Gebiet ins Land, bis 14. Juli müssen sie aber noch in Quarantäne. Für Schweden gilt nach wie vor eine Reisewarnung.

In diese Länder können Sie mit Stand 4. Juli 2020 reisen

  • gesamte EU (mit den genannten Einschränkungen für Skandinavien)
  • Schweiz
  • Türkei
  • Island
  • Marokko
  • Ägypten

Von Reisen in manche Länder rät die Bundesregierung dringend ab, auch wenn sie prinzipiell erlaubt sind. Dazu gehören Malta, Großbritannien und Irland. Ägypten, die Türkei und Marokko stehen mit 130 weiteren Staaten auf einer Risikoliste. Sie können dorthin reisen, müssen sich aber nach der Rückkehr für 14 Tage in Quarantäne begeben. Fernreisen können Sie auf eigenes Risiko antreten, wenn Ihnen das Zielland eine Einreisegenehmigung erteilt und wenn Sie einen Flieger finden. Für 160 außereuropäische Länder gilt eine Reisewarnung bis zum 31.08.20. Derzeit können Sie beispielsweise auf die Kanaren, aber nicht in die Karibik reisen. Die einzelnen Länder haben darüber hinaus unterschiedliche Quarantäneregeln erlassen, über die Sie sich vor Reiseantritt gesondert informieren müssen.

Was bedeutet eine Reisewarnung?

Wenn Sie in ein Land reisen, für welches eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt (und wenn Sie das Land überhaupt hineinlässt), muss sich die deutsche Regierung im Katastrophenfall nicht pflichtgemäß um Sie kümmern, wie das sonst der Fall ist. Auch Ihr Versicherungsschutz (vor allem für die Auslandskrankenversicherung) könnte erlöschen.