Die Schweiz zählt schon seit vielen Jahren zu einem beliebten Ziel von Grenzgängern. Wer in der Schweiz arbeitet, aber in Deutschland lebt, der sollte einiges beachten und sich am besten durch eine professionelle Grenzgängerberatung informieren.

Was hat der Arbeitsmarkt in der Schweiz zu bieten?

Vor allem Fachkräfte werden in der Schweiz ständig gesucht. Wer in der IT-Branche im Gesundheitsbereich oder in der Gastronomie tätig sein möchte, wird in der Schweiz auf jeden Fall gute Chancen haben. Die höheren Löhne erhöhen den Anreiz in der Schweiz zu arbeiten. Wer kein Grenzgänger ist, sollte allerdings bedenken, dass die Lebenserhaltungskosten in der Schweiz weitaus höherliegen als in Deutschland. Der Job in der Schweiz macht demnach nur Sinn, wenn der Wohnsitz in Deutschland liegt, und auch bewohnt wird.

Wie sind die Arbeitsbedingungen in der Schweiz?

Die Schweiz lockt generell mit hohen Löhnen. Mindestlöhne wie in Deutschland gibt es nicht. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen beträgt in der Schweiz rund 70.000 Euro. Allerdings gibt es nicht nur bei den Löhnen, sondern auch bei den Arbeitsbedingungen Unterschiede zu verzeichnen.

Wer über 20 Jahre alt ist, hat Anspruch auf vier Wochen Urlaub. Der Mutterschaftsurlaub beginnt in der Schweiz für werdende Mütter ab der 14. Schwangerschaftswoche, wobei 80 Prozent des Gehalts bezogen werden. Die Arbeitswochenzeit liegt in der Schweiz zwischen 40 und 44 Stunden.

Arbeitsverträge regeln unterschiedliche Arbeitsverhältnisse. Hier sollte ein genauer Blick auf den Arbeitsvertrag geworfen werden. In der Schweiz beträgt die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit sieben Tage.

Auf Bewilligung und Arbeitserlaubnis achten

Die Personenfreizügigkeit gilt für EU-Bewohner. Das bedeutet, dass nicht nur die Einreise in die Schweiz erlaubt ist. Wohnen und arbeiten ist ebenfalls möglich. Wer länger als drei Monate in der Schweiz leben möchte, benötigt eine Aufenthaltsbestätigung. Da die Mühlen der Ämter langsam mahlen, sollte diese Aufenthaltsbestätigung rechtzeitig besorgt werden.

Die Grenzgänger-Bewilligung ist für jene gedacht, die zwar in der Schweiz arbeiten, aber in Deutschland leben. In den meisten Fällen werden diese Bewilligungen von den Arbeitgebern beantragt. Für die Grenzgänger-Bewilligung müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
– Nur EU-Staatsbürger erhalten diese Bewilligung.
– Der Wohnort muss an der Grenze zur Schweiz liegen.
– Ein Arbeitsnachweis eines Schweizer Arbeitgebers muss bereits vorliegen.

Wie gestaltet sich die steuerliche Abgabe für Grenzgänger?

Grenzgänger, die in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten, unterliegen dem sogenannten Doppelsteuerabkommen. Die Steuern werden in dem Land gezahlt, in dem der Wohnsitz liegt. Die Schweiz darf bei Grenzgängern allerdings die sogenannte Quellensteuer einfordern. Diese liegt bei 4,5 Prozent und wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Die Quellensteuer kann in Deutschland der Einkommenssteuer hinzugerechnet werden, wodurch sich die Steuerlast minimiert.

Was ist mit Home Office?

In Bezug auf Versicherung und Steuern können Grenzgänger durchaus Vorteile durch den Job in der Schweiz erlangen. Anders gestaltet sich der Umstand beim Home Office. Wird der Arbeitsplatz in der Schweiz nicht mindestens 60 Tage im Jahr aufgesucht, entfällt der Grenzgänger-Status. Das bedeutet, dass die Steuern dann nicht mehr in Deutschland, sondern in der Schweiz bezahlt werden müssen.

Die Krankenversicherung

Wer in der Schweiz arbeitet, muss nach spätestens drei Monaten eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Grenzgänger können sich von dieser Verpflichtung befreien lassen. In solchen Fällen können sich Grenzgänger von der deutschen Krankenversicherung oder von einem privaten Träger versichern lassen.

Fazit
Grenzgänger in die Schweiz genießen zahlreiche Vorteile. Allerdings gilt es auch einiges zu beachten. Wer sich nicht an die Gegebenheiten und Vorgaben des Landes hält, kann rasch das Nachsehen haben.