Jedes Mal, wenn von einem Strafverfahren die Rede ist, kommt auch der Strafverteidiger zum Einsatz. Allerdings kann sich ein Großteil nicht viel unter diesem Berufsbild vorstellen, obwohl der Strafverteidiger im Ernstfall eine ziemlich wichtige Person ist. Sobald jemandem eine Straftat vorgeworfen wird, wird der jeweils beschuldigten Person ein Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt, der ihm zur Seite steht und ihn berät. Dabei handelt es sich üblicherweise um einen Rechtsanwalt, der einem Beschuldigten bei einer vorgeworfenen Straftat verteidigt. Allerdings kann hier u.a. zwischen einem Pflicht- und Wahlverteidiger unterschieden werden. Daher lohnt es sich in jedem Fall, sich über den Beruf eines Strafverteidigers zu informieren.

Aufgaben- und Berufsfeld des Strafverteidigers

Nach der Strafprozessordnung (StPO) ist festgelegt, dass jeder, der einer Straftat beschuldigt wird, das Recht darauf hat, einen Verteidiger hinzuzuziehen. Hier kommt der Strafverteidiger Hamburg zum Einsatz. Es handelt sich dabei um einen Rechtsbeistand, der dem Beschuldigten im Falle eines Strafverfahrens zur Seite gestellt wird und diesen vertritt. Es handelt sich um einen Rechtsanwalt aus dem Gebiet des Strafrechts. Ein Fachanwalt ist an dieser Stelle nicht notwendig.

Unabhängig vom jeweiligen Zeitpunkt des Strafverfahrens, hat jeder Beschuldigte ein Recht auf einen zugelassenen Strafverteidiger. Dieser kann demnach relativ zeitig engagiert werden, zum Beispiel wenn das Ermittlungsverfahren bereits eingeschaltet wurde. Es gilt: Je eher ein Strafverteidiger beauftragt wird, desto besser sind seine Verteidigungsmöglichkeiten für den Mandanten. Ein Beschuldigter sollte idealerweise einen Strafverteidiger beauftragen, bevor erste Angaben zu einer Sache bzw. einem Fall getätigt werden.
Hinweis: Jeder Beschuldigte hat die Möglichkeit, sich zunächst einen Rechtsanwalt zu nehmen, ohne dessen Beistand keine Aussage getroffen werden muss.

Aufgabenbereich des Strafverteidigers

Die grundlegende Aufgabe eines Strafverteidigers ist es, seinen Mandanten bzw. den Beschuldigten zunächst über den Ablauf des jeweiligen Verfahrens aufzuklären und zu informieren. Gleichzeitig muss er darauf achten, dass das Gericht und die Staatsanwaltschaft die verfahrensrechtlichen Vorgaben des Strafverfahrens einhalten. Anhand der Angaben und Beweislage entscheidet der Verteidiger, ob es sinnvoll ist, sich zu einem Vorfall zu äußern oder ob das Aussageverweigerungsrecht genutzt wird. Der größte Vorteil bei einem Strafverteidiger ist es, dass er Einsicht in die Akten gegenüber dem Gericht und der Staatsanwaltschaft nehmen kann. Er kann also die Beweise vorher einsehen, um zu beurteilen, ob diese ausreichend sind. Zudem können auf diese Weise auch Gegenbeweise zunichte gemacht werden, denn sowohl belastende als auch entlastende Umstände müssen stets berücksichtigt werden. Der Strafverteidiger sorgt dafür, dass vor allem entlastende Umstände vor Gericht eingebracht werden.

Der Strafverteidiger wird dafür sorgen, dass ein Verfahren bereits während des Ermittlungsstadiums eingestellt wird. Sollte ihm dies nicht gelingen, kommt es schließlich zur Hauptverhandlung vor dem Gericht, wo er weiterhin versuchen wird, dass das Verfahren eingestellt wird. Allerdings funktioniert dies nur mit Zustimmung vom Gericht und der Staatsanwaltschaft.

Unterschied zwischen Pflicht- und Wahlverteidiger

Der Strafverteidiger ist für den Beschuldigten entweder ein Pflicht- oder Wahlverteidiger. Sollte der Fall einer sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegen, muss sich der Beschuldigte um einen Verteidiger kümmern. Er bekommt dabei die Möglichkeit, sich innerhalb einer Frist einen eigenen Anwalt zu suchen, der vom Gericht akzeptiert werden muss. Dann handelt es sich um einen Wahlverteidiger. Wenn der Beschuldigte keinen Verteidiger findet oder benennt, dann wird ihm vom Gericht ein Pflichtverteidiger gestellt, der als Strafverteidiger tätig ist. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass es sich um einen zugelassenen Rechtsanwalt handelt. Es muss sich nicht um einen Fachanwalt für das Strafrecht handeln.