Der Job ist gekündigt. Abschließend wird ein Arbeitszeugnis erstellt. Dieses Zeugnis sollte sorgfältig geprüft werden. Zwar ist es für den neuen Arbeitgeber meist nicht relevant, da der neue Arbeitsvertrag schon unterzeichnet ist. Für den weiteren Lebensweg ist der Inhalt des Zeugnisses von großer Bedeutung.

Ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten

Bekanntlich steckt der Teufel im Detail. Ein Arbeitszeugnis beinhaltet Klauseln. Zwar gibt es einschlägige Literatur, mit welcher das Arbeitszeugnis überprüft werden kann, doch die Überprüfung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht sichert ab, ob das Zeugnis für gut befunden werden kann, oder ob diese Stolpersteine enthält. Im letzteren Fall sollte das Arbeitszeugnis angefochten werden. Das Zeugnis wird auf inhaltliche sowie formale Fehler überprüft. Ist das Zeugnis fehlerhaft, sollte zuerst das Gespräch mit dem Vorgesetzten gesucht werden. Lässt sich keine einvernehmliche Lösung herstellen, dann sollte der Fachanwalt mit der Angelegenheit beauftragt werden. Findet keine außergerichtliche Lösung statt, dann sollte Klage eingereicht werden.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis

Für den Bewerbungsprozess in der Zukunft wird ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis benötigt. Im Fachjargon wird es als qualifiziertes Arbeitszeugnis bezeichnet. Dieses Arbeitszeugnis ist aussagekräftiger. Die Leistungen werden mit einem Schlüssel für Arbeitszeugnisse bewertet und geben dem zukünftigen Betrieb Auskunft über den Bewerber. Bei einem Austritt aus einem Unternehmen sollte immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt werden.

Der Aufbau eines qualifizierten Zeugnisses

Im Zeugnis müssen die persönlichen Daten des Arbeitnehmers stehen. Es findet eine umfassende Tätigkeitsbeschreibung mit dem gesamten Zeitraum des Arbeitsverhältnisses statt. Anschließend werden das soziale Verhalten im Betrieb sowie die Leistungen bewertet. Unter Umständen steht der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zeugnis. Wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, so wird zumeist der Satz vermerkt „im gegenseitigen Einvernehmen“. Bei einer wohlwollenden Formulierung des Zeugnisses wird der Arbeitgeber den Austritt bedauern und dem Mitarbeiter für seine Zukunft alles Gute wünschen. Abschließend erfolgt das Datum, Ausstellungsort sowie eine Unterschrift.

Die meisten Beanstandungen zu einem Arbeitszeugnis finden bezüglich der Leistungsbewertungen statt. Der Anwalt für Arbeitsrecht kennt den Zeugnisschlüssel und wird die weiteren möglichen Schritte erläutern. Es ist gut zu wissen, dass, selbst wenn die Ausübung der Tätigkeit nicht so erfolgreich gewesen ist, wie er es sich gewünscht hätte, besteht der Anspruch auf ein inhaltlich wohlwollendes und wahrheitsgerechtes Zeugnis. Negative Bemerkungen erschweren es dem Arbeitgeber eine adäquate neue Tätigkeit zu finden.

Der Zeugnissprache auf der Spur

Formale Fehler zu korrigieren, ist oftmals für den Betrieb kein Problem. Dies können die fehlende Tätigkeitsbeschreibung oder Rechtschreibfehler sein. Befindet der Arbeitgeber die vergangene Arbeitsleistung als weniger ausreichend, muss er dies beweisen. Fehlende wichtige Tätigkeitsmerkmale sollten beanstandet werden. Fehlt der Aufstieg vom einfachen Sachbearbeiter zum Gruppenleiter, so gehört dieser Punkt beanstandet. Bemerkungen wie „Durchführung einer erfolgreichen Umstrukturierung im Team“ ist eine wohlwollende und positive Darstellung der geleisteten Arbeit. „Er bemühte sich den Anforderungen gerecht zu werden“ ist eine Aussage, welche angefochten gehört. Hingegen eine Bewertung „Wir konnten uns stets auf die herausragende Arbeit von Frau XY verlassen“ deutet auf ein positives Merkmal hin. Doch ist es dies wirklich? Die Zeugnissprache ist für einen Laien nicht leicht zu verstehen. Aus diesem Grunde sollte das Zeugnis immer fachlich überprüft werden.